Ein Hilfsmittel für euer Kind beantragt ihr in fünf Schritten: Rezept, Beratung und Kostenvoranschlag, Antrag bei der Krankenkasse, Entscheidung und schließlich Anpassung und Nachversorgung. Bei vielen Schritten unterstützt euch euer Versorger, ihr müsst also nicht alles allein stemmen.
Vielleicht steht ihr gerade am Anfang: Das Rezept liegt auf dem Küchentisch, und ihr fragt euch, wohin damit und wie lange das alles dauert. Dieser Überblick zeigt euch den Weg. Zu jedem Schritt findet ihr einen ausführlichen Ratgeber, wenn ihr tiefer einsteigen wollt.
Schritt 1: Wer stellt das Rezept für ein Hilfsmittel aus?
Das Rezept stellt eine Ärztin oder ein Arzt mit Kassenzulassung aus, also zum Beispiel die Kinderarztpraxis, eine Fachärztin oder ein Facharzt oder das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ). Wichtig ist, dass aus der Verordnung klar hervorgeht, welches Hilfsmittel euer Kind braucht und warum.
Je genauer der Bedarf im Alltag beschrieben ist, desto leichter kann die Krankenkasse ihn nachvollziehen. Worauf es dabei ankommt, lest ihr im Ratgeber Rezept vom Facharzt: Tipps für die richtige Verordnung.
Das Rezept darf bei Einreichen des Antrags bei der Krankenkasse nicht älter als 28 Tage sein, sonst verliert es seine Gültigkeit. Gebt es deshalb zügig an euren Versorger weiter.
Wird euer Kind in einem SPZ betreut, kann eine Empfehlung von dort das Verfahren verkürzen. Empfiehlt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt dort ein konkretes Hilfsmittel, wird dessen medizinische Erforderlichkeit in der Regel vermutet, sofern die Empfehlung bei Antragstellung nicht älter als drei Wochen ist. Mehr dazu erfahrt ihr im Beitrag zur SPZ-Empfehlung.
Schritt 2: Was passiert bei der Beratung und dem Kostenvoranschlag?
Mit dem Rezept wendet ihr euch an einen Versorger, der Vertragspartner eurer Krankenkasse ist. Dort wird euer Kind beraten, ausgemessen und bei Bedarf werden Hilfsmittel ausprobiert. Auf dieser Grundlage erstellt der Versorger einen Kostenvoranschlag.
Nehmt euch für diesen Termin Zeit und erzählt ruhig ausführlich, wie euer Alltag aussieht. Wo braucht euer Kind Halt, was klappt gut, wo wird es schwierig? Genau diese Beobachtungen fließen in den Kostenvoranschlag und in die Begründung ein.
Bei STREHL übernehmen wir die fachliche Planung und den Kostenvoranschlag und sortieren mit euch, welche Unterlagen die Kasse braucht. Wie diese Bürokratie-Begleitung abläuft, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben.
Schritt 3: Was gehört in den Antrag bei der Krankenkasse?
Zum Antrag gehören die ärztliche Verordnung und der Kostenvoranschlag. Je nach Hilfsmittel kommen weitere Unterlagen hinzu, zum Beispiel Arzt- oder Therapieberichte, eine SPZ-Empfehlung oder Fotos aus dem Alltag.
Achtet darauf, dass Verordnung, Kostenvoranschlag und Berichte dasselbe Hilfsmittel beschreiben. Unterschiedliche Begriffe führen schnell zu Rückfragen.
Nicht immer ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Ist ein anderer Träger zuständig, etwa der Träger der Eingliederungshilfe oder die Unfallversicherung, muss die Kasse den Antrag innerhalb von zwei Wochen weiterleiten. Tut sie das nicht, bleibt sie selbst für die Entscheidung zuständig. Welche Träger es gibt, zeigt euch unser Träger-Wegweiser.
Schritt 4: Wie lange dauert die Entscheidung?
Meist muss die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, mit Gutachten etwas später. Für die meisten Hilfsmittel, die Kinder mit Behinderung bekommen, ergibt sich das aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das SGB IX verlangt außerdem, dass die Kasse innerhalb von zwei Wochen klärt, ob sie überhaupt zuständig ist. Holt sie ein Gutachten ein, etwa vom Medizinischen Dienst, hat sie nach Vorliegen des Gutachtens zwei weitere Wochen Zeit. Kann sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Antragseingang entscheiden, muss sie euch die Gründe vorher schriftlich mitteilen.
Andere Fristen gelten für Hilfsmittel, die eine Krankenbehandlung absichern. Dann muss die Kasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen. Auf eine automatische Genehmigung bei Fristüberschreitung solltet ihr euch nicht verlassen, denn die Voraussetzungen dafür sind eng und hängen davon ab, wofür das Hilfsmittel gedacht ist.
Fragt ruhig nach, wenn ihr länger nichts hört. Kommt eine Ablehnung, ist das nicht das Ende: Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids könnt ihr Widerspruch einlegen. Wie ihr dabei vorgeht, lest ihr im Ratgeber Antrag abgelehnt: die häufigsten Gründe und eure Möglichkeiten.
Schritt 5: Was passiert nach der Genehmigung?
Nach der Genehmigung wird das Hilfsmittel gefertigt oder bestellt, an euer Kind angepasst und übergeben. Dazu gehört eine Einweisung, damit ihr im Alltag gut damit zurechtkommt.
Danach geht es weiter, denn Kinder wachsen. Regelmäßige Kontrolltermine helfen, rechtzeitig zu erkennen, wann eine Anpassung oder eine neue Versorgung nötig wird. Mehr dazu im Beitrag Wenn Kinder wachsen und Hilfsmittel nicht mithalten.
Häufige Fragen zum Hilfsmittelantrag
Belastet ein Hilfsmittelrezept das Budget der Arztpraxis?
Ein festes Budget gibt es dafür nicht. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung existiert kein Verordnungsbudget für Hilfsmittel, die Praxis muss aber wie bei jeder Verordnung wirtschaftlich verordnen. Die Sorge um ein Budget muss euch also nicht davon abhalten, das Thema anzusprechen.
Müssen wir für das Hilfsmittel unseres Kindes zuzahlen?
Die gesetzliche Zuzahlung zu Hilfsmitteln gilt erst ab 18 Jahren. Ein Eigenanteil kann trotzdem anfallen, zum Beispiel wenn ein Hilfsmittel einen Gebrauchsgegenstand ersetzt oder ihr euch für eine Ausstattung über das Notwendige hinaus entscheidet. Mehr dazu im Beitrag zu Eigenanteil und Zuzahlung.
Bekommt unser Kind ein neues oder ein gebrauchtes Hilfsmittel?
Das entscheidet die Krankenkasse. Bei manchen Hilfsmitteln prüft sie zuerst, ob ein passendes Gerät aus dem eigenen Bestand wieder eingesetzt werden kann. Individuell gefertigte Versorgungen wie eine Sitzorthese werden dagegen in der Regel neu für euer Kind angefertigt.
Ihr habt ein Rezept in der Hand und wisst nicht, wie es weitergeht?
Lasst euch beraten. Wir schauen gemeinsam auf eure Unterlagen und begleiten euch vom Rezept bis zur Übergabe. Ihr erreicht uns unter 04761 808040.




