Ein Rezept besorgen, Unterlagen zusammenstellen, auf die Krankenkasse warten. Wer für sein Kind ein Hilfsmittel beantragt, merkt oft erst mittendrin, wie viel Bürokratie damit verbunden ist. Und dann kommt vielleicht noch ein Schreiben, in dem weitere Angaben verlangt werden. Bei Strehl helfen wir euch, die Versorgung vorzubereiten und die Kosten zu klären. Vor allem bei den fachlichen Fragen müsst ihr euch nicht allein zurechtfinden.
Wer ist beim Hilfsmittelantrag wofür zuständig?
Die ärztliche Verordnung stellt euer Kinderarzt oder Facharzt aus, die fachliche Planung und den Kostenvoranschlag übernehmen wir, und über die Kostenübernahme entscheidet die Krankenkasse. Auch ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) kann den Bedarf beurteilen und eine Empfehlung für die Versorgung geben.
Bei uns geht es um das Hilfsmittel selbst. Wir besprechen mit euch, was euer Kind im Alltag braucht, welche Ausführung dafür infrage kommt und worauf bei der Anpassung geachtet werden muss.
Für ihre Entscheidung zieht die Krankenkasse in manchen Fällen den Medizinischen Dienst hinzu. Es kann allerdings auch sein, dass eine andere Stelle zuständig ist, etwa die Pflegekasse oder ein Träger der Eingliederungshilfe. Das hängt davon ab, um welche Versorgung es geht.
Welche Arbeit können wir euch abnehmen?
Vor allem die technische Vorbereitung. Ihr müsst nicht selbst herausfinden, wie ein Hilfsmittel aufgebaut sein muss oder welche Angaben in einen Kostenvoranschlag gehören.
Dafür schauen wir uns zunächst die Situation eures Kindes an. Welche Unterstützung wird benötigt, was funktioniert mit der bisherigen Versorgung und was müsste anders sein? Aus diesen Informationen entwickeln wir einen passenden Versorgungsvorschlag.
Manchmal stellt sich dabei auch die Frage nach einem möglichen Eigenanteil. Wir helfen euch, die Kosten der geplanten Versorgung nachzuvollziehen. Bleibt ein Betrag übrig, den ihr selbst tragen müsst, kann unter bestimmten Voraussetzungen unsere 0%-Finanzierung infrage kommen.
Was steht in einem Kostenvoranschlag für ein Hilfsmittel?
Im Kostenvoranschlag halten wir fest, welche Bestandteile für die Versorgung eures Kindes vorgesehen sind und was sie kosten. Die Krankenkasse benötigt ihn, um den Antrag prüfen zu können. Bei individuellen Hilfsmitteln können auch Maße oder Ergebnisse einer Erprobung dazugehören.
Grundlage ist der Versorgungsvorschlag, den wir vorher mit euch besprochen haben. Falls später fachliche Angaben fehlen, besprechen wir mit euch, was noch ergänzt werden sollte.
Was müsst ihr weiterhin selbst erledigen?
Das Rezept holt ihr beim Arzt, notwendige Unterschriften leistet ihr selbst, und Schreiben der Krankenkasse solltet ihr aufmerksam lesen und aufbewahren. Leitet uns diese Schreiben gerne weiter, damit wir auf dem gleichen Stand sind, denn nicht bei allen Kassen erhalten wir die gleichen Informationen wie ihr. Ganz ohne eure Mithilfe funktioniert die Antragstellung also nicht.
Wenn in einem Schreiben etwas zur technischen Versorgung unklar ist, könnt ihr uns ansprechen. Ihr müsst schließlich nicht jeden Fachbegriff kennen, nur weil ihr gerade ein Hilfsmittel für euer Kind beantragt.
Welche Lösung es am Ende wird, entscheidet ihr mit. Wir bringen unsere Erfahrung mit Hilfsmitteln ein, ihr kennt den Alltag eures Kindes. Beides gehört zusammen.
Und wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?
Dann sollte zuerst geklärt werden, woran es gelegen hat. Sendet uns die Ablehnung unbedingt zu, denn diese gehört zu den Unterlagen, die nur ihr erhaltet. Vielleicht fehlen Unterlagen oder die Begründung für eine bestimmte Ausführung war nicht ausführlich genug. Ob zusätzliche fachliche Angaben sinnvoll sind, lässt sich anhand des Ablehnungsbescheids prüfen.
Für rechtliche Fragen oder einen möglichen Widerspruch gibt es unabhängige Beratungsstellen. Dazu zählen beispielsweise der Sozialverband VdK Deutschland (VdK), der Sozialverband Deutschland (SoVD) und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
Wie sieht die Begleitung bei einer Sitzorthese aus?
Nehmen wir an, die bisherige Sitzorthese eures Kindes ist zu klein geworden. Ihr merkt vielleicht, dass die Sitzposition nicht mehr richtig passt, und möchtet wissen, welche Anpassung oder neue Versorgung sinnvoll wäre.
Bei einem Beratungstermin, der auch bei euch zu Hause stattfinden kann, schauen wir uns die Situation genauer an. Wir besprechen, welche Unterstützung beim Sitzen benötigt wird und wie eine passende Lösung aussehen könnte.
Ihr kümmert euch um die ärztliche Verordnung. Wir übernehmen die fachliche Planung und erstellen den Kostenvoranschlag. Sollte die Krankenkasse noch Angaben zur vorgesehenen Versorgung benötigen, schauen wir gemeinsam, welche Informationen fehlen.
Häufige Fragen zur Unterstützung beim Hilfsmittelantrag
Kann ich mich schon ohne Rezept bei Strehl melden?
Ja. Ein erstes Beratungsgespräch ist auch möglich, bevor ihr beim Arzt wart. Dabei können wir besprechen, welches Hilfsmittel infrage kommt und welche Angaben später für die Verordnung hilfreich wären.
Findet die Beratung auch bei uns zu Hause statt?
Ja, ein Beratungstermin kann auch bei euch zu Hause stattfinden. So können wir uns direkt in eurem Alltag anschauen, welche Unterstützung euer Kind braucht. Den Termin stimmen wir gemeinsam mit euch ab. Wir können jedoch häufig schneller Termine anbieten, wenn ihr zu uns kommt.
Was passiert, wenn die Krankenkasse weitere Angaben verlangt?
Dann schauen wir gemeinsam, welche Informationen fehlen. Geht es um die technische Versorgung, etwa um Bestandteile, Maße oder die Begründung einer bestimmten Ausführung, unterstützen wir euch mit den fachlichen Angaben. Medizinische Angaben kommen dagegen von eurem Arzt oder dem SPZ.




