Egal ob Rollstuhl, Sitzorthese oder Therapiefahrrad: Das Hilfsmittel ist verordnet, der Arzt sagt: „Das braucht Ihr Kind.“ und dann kommt die Frage, die viele Eltern beschäftigt:
„Können wir uns das leisten?“
Die Krankenkasse regelt die Kostenübernahme für Hilfsmittel – soweit, so unklar, und natürlich gibt es Ausnahmen (siehe unten). Aber was bedeutet das konkret? Alle Kosten? Müsst ihr zuzahlen? Und falls ja, wie viel? Sind es hundert Euro oder tausend? Kommt auf euch eine schwerwiegende finanzielle Belastung zu?
Zuzahlung, Eigenanteil, Aufzahlung – was bedeutet das konkret?
Vielleicht kennt ihr das: Im Internet oder in Gesprächen mit Therapeuten und Ärzten fallen die Worte Zuzahlung, Eigenanteil oder Aufzahlung und ihr versteht erstmal – gar nichts. Ist das nicht alles das Gleiche? Was steckt hinter den drei Begriffen und was ist der Unterschied? Und was kommt am Ende dabei für euch raus?
Da kann sich Unsicherheit oder Angst einschleichen: Was wenn ich etwas falsch mache? Was, wenn doch hohe Kosten auf uns zukommen? Die Sorge ist im Leben vieler Familien real und sollte ernst genommen werden.
Die Ungewissheit kostet Nerven
Natürlich wollt ihr eurem Kind die bestmögliche Versorgung bieten. Gleichzeitig sind da die alltäglichen Kosten für Miete, Lebensmittel etc. Da ist die Frage „Was kostet das?" keine Kleinigkeit und kann Entscheidungen bestimmen, die ihr gar nicht treffen wolltet.
So geht wertvolle Zeit, die ihr eurer Familie widmen wollt und sollt, verloren, wenn ihr zeitaufwändig im Internet recherchiert, Hilfsmittel vergleicht und doch oft die Frage bleibt, ob die Kosten nun übernommen werden oder ihr etwas beisteuern sollt.
Manche Eltern scheuen daher den Anruf beim Sanitätshaus, weil sie Angst vor versteckten oder unvorhergesehenen Kosten haben, aber das Kind braucht das Hilfsmittel besser jetzt als später.
Sanitätshäuser sind eure Experten, wir beraten euch und nehmen uns die nötige Zeit. Ihr braucht klare, verbindliche Antworten – statt Fachbegriffen und Verwirrung.
Was ihr wissen müsst
Wichtig: Die Kostenübernahme für Hilfsmittel ist im SGB V klar geregelt: Kinder unter 18 sind von Zuzahlungen befreit. Die Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgt nach Antragstellung mit ärztlichem Rezept. Das steht so nachzulesen im SGB V (§33 Abs. 8 - Zitat: „Der Vergütungsanspruch nach Absatz 7 verringert sich um die Zuzahlung“). Für die meisten Hilfsmittel zahlt ihr also: nichts.
Es gibt hier, wie so oft, allerdings Ausnahmen. Bei bestimmten Hilfsmitteln können Eigenanteile entstehen - nicht weil die Krankenkasse euch zur Kasse bittet - sondern aufgrund der Besonderheit des Hilfsmittels (z.B. "Gebrauchsgegenstand-Charakter").
Deshalb ist es wichtig, einen klaren Überblick zu bekommen:
- Welches Hilfsmittel kostet was?
- Wann zahlt die Kasse alles?
- Wann und warum entsteht ein Eigenanteil?
Und welche Möglichkeiten gibt es, falls doch Kosten auf euch zukommen?
Was kostet welches Hilfsmittel?
Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung, Eigenanteil und Aufzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung beläuft sich i. d. R. auf 10% des Anschaffungspreises und beträgt mindestens 5€, maximal 10€. Aber für Kinder unter 18 Jahren gilt, wie oben erwähnt, die Befreiung. Der sogenannte Eigenanteil bei Hilfsmitteln mit "Gebrauchsgegenstand-Charakter" ist vom GKV-Spitzenverband pauschal festgelegt, unabhängig vom tatsächlichen Preis des Hilfsmittels:
- Therapiefahrräder und Therapiedreiräder: 255 € Eigenanteil
- Autokindersitze (bis zum 12. Lebensjahr): 100 € Eigenanteil
- Rehawagen/ Rehabuggy (bis zum 3. Lebensjahr): 100 € Eigenanteil.
Der Eigenanteil spiegelt die "ersparten Aufwendungen" wider, also das, was ein handelsüblicher Gegenstand (Fahrrad, Autositz) kosten würde. Bei der Aufzahlung hingegen handelt es sich um „wirtschaftliche Mehrkosten".
Das betrifft zwei Fälle:
- Wenn ihr freiwillig ein höherwertiges Modell wählt, das über den medizinisch notwendigen Bedarf hinausgeht
- Wenn ihr Zubehör wünscht, das nicht medizinisch notwendig ist, etwa einen Korb am Gehtrainer, eine Wunschfarbe statt der Standardfarbe oder besondere Design-Elemente
ABER: Ihr habt immer Anspruch auf ein mehrkostenfreies Hilfsmittel in der medizinisch notwendigen Ausstattung!
Wie läuft die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ab?
Nach der ärztlichen Verordnung übernimmt euer Sanitätshaus (der sogenannte Leistungserbringer) für euch den Antrag bei der Krankenkasse. Die Krankenkasse prüft die Kostenübernahme anhand des Hilfsmittelverzeichnisses. Die Genehmigungsfrist beträgt in der Regel 3 Wochen (bei MDK-Prüfung 5 Wochen). In der Praxis kann es aber länger dauern, etwa wenn die Krankenkasse prüft, ob ein bereits vorhandenes Hilfsmittel wiederverwendet werden kann (Wiedereinsatzabfrage) oder wenn der Medizinische Dienst (MDK) eingeschaltet wird. Bei STREHL übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Krankenkasse für euch.
Welche Hilfsmittel kosten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nichts?
Wir haben hier eine auszugsweise Liste mit den typischen Kosten (die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat) von Hilfsmitteln, die in der Basis von Eigenanteilen befreit sind:
- Manueller Rollstuhl (ca. 3.000 - 7.000€)
- Aktivrollstuhl (2.000 - 6.000€)
- Elektrorollstuhl (5.000 - 35.000€)
- Sitzorthese, individuell (4.000 - 9.000€)
- Pflegebett (7.000 - 10.000€)
- Stehtrainer (1.500 - 6.000€)
- Hygienestuhl (1.200 - 4.500€)
- Badeliege (900 - 1.400€)
Diese Hilfsmittel haben keinen "Gebrauchsgegenstands-Charakter" und werden somit in der Regel von der Krankenkasse komplett übernommen.
⚠️ Die Preise sind Richtwerte aus der Versorgungspraxis und variieren je nach individueller Anpassung und Ausstattung.
Bei welchen Hilfsmitteln können Eigenanteile entstehen?
Das können beispielsweise Therapiefahrräder oder Dreiräder sein, die die „ersparten Aufwendungen“ für die Anschaffung einer „normalen“ Version berücksichtigen. Dasselbe gilt für unsere StrehlCART Autositzorthese, bei der ebenfalls der Aufwand für einen Standard-Kindersitz berücksichtigt werden könnte. Rehawagen würden mit der gleichen Logik auch in diese Kategorie fallen.
Es gibt allerdings für bestimmte Hilfsmittel (Elektroantriebe) auch Festbeträge, d.h. die Krankenkasse zahlt dann die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag – die Differenz für eine höherwertige Lösung müsstet ihr dann selbst tragen. Beim Elektroantrieb betrifft dies zum Beispiel eine höhere Geschwindigkeit. Hier lohnt es sich gegebenenfalls, nach dem „Kassenmodell“ zu fragen.
Was ist eine Belastungsgrenze und wie hilft sie uns?
Die Belastungsgrenze beträgt 2% des Bruttofamilieneinkommens (bei chronischen Erkrankungen 1%) und wird für eine mögliche Zuzahlungsbefreiung herangezogen. Hier fließen alle gesetzlichen Zuzahlungen wie z.B. Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel oder Krankenhausaufenthalte ein. Dabei werden die Zuzahlungen aller Familienmitglieder zusammengerechnet.
Eine Beispielrechnung für Familien:
Bruttoeinkommen: 55.000 €
./. Freibetrag Ehepartner: 6.741 €
./. Freibetrag 2 Kinder (2 × 9.984): 19.968 €
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= Berechnungsgrundlage: 28.291 €
→ Belastungsgrenze 2%: 566 €/Jahr
→ Belastungsgrenze 1% (chronisch): 283 €/Jahr
Wenn ihr die Grenze erreicht habt, könnt ihr euch von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. ACHTUNG: Die Befreiung wirkt nicht automatisch – ihr müsst sie beantragen und die Ausgaben belegen. Unter Umständen wird sie zeitlich befristet ausgestellt und muss dann neu beantragt werden.
Es ist folglich wichtig, alle Quittungen zu sammeln, um sie einreichen zu können.
Wie kann ich sicherstellen, dass ich nichts zuzahlen muss?
Auf Nachfrage eurerseits, ob es ein Hilfsmittel auch als mehrkostenfreies Modell gibt, muss das Sanitätshaus euch nach dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz entsprechend beraten und aufklären. Das Rezept sollte detailliert ausgefüllt sein:
- Die 7-stellige Hilfsmittelnummer der Produktart (der Arzt sollte nicht ein bestimmtes Einzelprodukt festlegen, sondern die Produktkategorie – das gibt euch mehr Auswahl)
- Medizinische Begründung: Warum ist das Hilfsmittel notwendig?
Gemeinsam mit eurem Sanitätshaus könnt ihr dann das passende Modell innerhalb dieser Kategorie auswählen, ohne Aufzahlung, wenn es der medizinischen Notwendigkeit entspricht. Wenn eine SPZ-Empfehlung (aus einem Sozialpädiatrischen Zentrum) vorliegt, entfallen meist langwierige Prüfungen durch die Krankenkasse.
Der Kostenvoranschlag wird immer von eurem Sanitätshaus bei der Krankenkasse eingereicht – erst nach einer schriftlichen Zusage wird das Hilfsmittel bestellt oder gefertigt. Dieser Prozess gehört zum Service eures Leistungserbringers, ihr müsst euch darum nicht selbst kümmern. Bei Strehl klären wir bereits bei der Erprobung mit euch, welche Eigenanteile auf euch zukommen – bevor ihr euch entscheidet. So gibt es keine Überraschungen, und ihr wisst von Anfang an, woran ihr seid.
Von Unsicherheit zu Klarheit
So wandelt sich das Gefühl der Unsicherheit, das euch bisher bei der Frage nach einer bezahlbaren Lösung für euer Kind begleitet haben mag, zu einem Zustand der Klarheit und vor allem der Planbarkeit. Das Hilfsmittel muss nun nicht mehr länger als nötig auf sich warten lassen und ihr wisst genau, was auf euch zukommt - egal ob Rollstuhl oder Therapiefahrrad. Ihr trefft die nötigen Entscheidungen nicht mehr aus Angst vor Kosten, sondern aus dem, was euer Kind wirklich braucht. Das Kassenmodell reicht vollkommen aus? Perfekt! Und wenn ihr euch für eine Lösung entscheidet, die eine zusätzliche Aufwendung eurerseits erfordert, dann wisst ihr, woran ihr seid und könnt in Ruhe abwägen. Der Antrag auf Kostenübernahme ist kein Rätsel mehr. Die Genehmigung der Krankenkasse erfolgt planbar, und ihr wisst genau, was auf euch zukommt. Ihr könnt euch nun auf das konzentrieren, was tatsächlich zählt: Den bestmöglichen Start für euer Kind.
Wenn trotzdem Kosten entstehen
Natürlich können Eigenanteile belastend sein. Auch wenn es „nur“ die Zuzahlung für ein Therapiefahrrad ist. Gerade dann, wenn mehrere Hilfsmittel gleichzeitig gebraucht werden.
Bei STREHL könnt ihr Eigenanteile zinslos finanzieren. Ihr bekommt die Hilfsmittel sofort und müsst den Eigenanteil nicht erst ansparen.
Fragt uns einfach und lasst euch von uns kostenlos beraten. Wir nehmen uns die Zeit, die ihr braucht und klären mit euch, welche Hilfsmittel in Frage kommen und welche Kosten für euch entstehen. Wir unterstützen euch bei der Rezeptanforderung und übernehmen den Antrag bei der Krankenkasse sowie die gesamte Kommunikation darum herum. Und unsere 0%-Finanzierung klären wir direkt mit euch.




