Sich neben Arztterminen, Schule, & Therapien noch mit Pflegekassen, Anträgen und Begutachtungen zu beschäftigen, kann im Familienalltag ganz schön herausfordernd sein.
Trotzdem solltet ihr das Thema Pflegegrad nicht zu lange aufschieben. Auch Kinder können einen Pflegegrad erhalten. Dabei geht es nicht allein um eine Diagnose oder darum, welche Erkrankung vorliegt. Entscheidend ist, wie viel Unterstützung euer Kind im täglichen Leben benötigt und ob dieser Bedarf über das hinausgeht, was bei Kindern im gleichen Alter üblich ist.
Den Antrag stellt ihr bei der Pflegekasse. Mit einem Antrag auf ein medizinisches Hilfsmittel hat das zunächst nichts zu tun. Beide Verfahren laufen getrennt voneinander.
Was bringt ein Pflegegrad im Familienalltag?
Es gibt fünf Pflegegrade. Sie bilden ab, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist und wie viel Hilfe regelmäßig benötigt wird. Pflegegrad 1 beschreibt einen vergleichsweise geringen Unterstützungsbedarf. Bei Pflegegrad 5 ist die notwendige Hilfe deutlich umfangreicher.
Für die Einstufung ist nicht ausschlaggebend, welche Diagnose auf einem Arztbrief steht. Viel wichtiger ist die Frage, wie euer Kind durch den Tag kommt. Kann es sich selbstständig bewegen? Braucht es Hilfe beim Essen oder Anziehen? Muss es bei bestimmten Handlungen immer wieder angeleitet werden? Auch regelmäßige Aufsicht kann eine Rolle spielen.
Ein anerkannter Pflegegrad kann verschiedene Leistungen ermöglichen. Je nach Einstufung und persönlicher Situation kommen zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder Unterstützung bei Veränderungen im Wohnumfeld infrage. Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, gibt es außerdem einen monatlichen Entlastungsbetrag.
Welche Leistung für eure Familie passt, lässt sich nicht allgemein beantworten. Manches hängt vom Pflegegrad ab, anderes von der konkreten Versorgung. Eine Pflegeberatung oder eure Pflegekasse kann euch dazu genauer informieren.
Wichtig ist außerdem: Der Pflegegrad ersetzt keinen Hilfsmittelantrag. Benötigt euer Kind eine Sitzorthese, ein Pflegebett oder eine andere medizinische Versorgung, muss diese separat beantragt werden. Umgekehrt braucht ihr nicht zwingend einen Pflegegrad, um ein Hilfsmittel zu beantragen.
Was ist bei der Begutachtung von Kindern anders?
Ein Erwachsener wird danach beurteilt, wie selbstständig er alltägliche Aufgaben erledigen kann. Bei einem Kind wäre dieser Vergleich wenig sinnvoll. Ein dreijähriges Kind zieht sich schließlich auch ohne Beeinträchtigung nicht vollständig allein an und braucht Unterstützung bei der Körperpflege.
Deshalb wird bei Kindern genauer geschaut: Welche Hilfe wäre in diesem Alter selbstverständlich und wobei braucht euer Kind zusätzliche Unterstützung?
Die Gutachterin oder der Gutachter vergleicht den Alltag eures Kindes also mit dem Alltag von Kindern derselben Altersgruppe. Dabei können verschiedene Bereiche betrachtet werden. Dazu gehören unter anderem Bewegung, Kommunikation, Selbstversorgung, Verhalten und der Umgang mit medizinischen oder therapeutischen Anforderungen.
Auf dem Papier klingt das schnell nach einem festen Fragenkatalog. Im Familienalltag zeigt sich der Unterstützungsbedarf jedoch oft an ganz anderen Stellen. Vielleicht kann euer Kind einen Löffel halten, braucht während der gesamten Mahlzeit aber Anleitung. Vielleicht gelingt ein Positionswechsel nur mit eurer Hilfe. Manche Kinder müssen nachts regelmäßig umgelagert, beruhigt oder versorgt werden.
Für euch sind diese Abläufe vielleicht längst normal geworden. Ihr macht sie jeden Tag, oft ohne lange darüber nachzudenken. Genau deshalb geraten viele kleine Hilfen beim Begutachtungstermin leicht in den Hintergrund.
Die Begutachtung soll keine Aussage darüber treffen, was euer Kind kann oder was es als Person ausmacht. Sie dient ausschließlich dazu, den zusätzlichen Unterstützungsbedarf für das Verfahren einzuordnen.
Pflegegrad für ein Kind beantragen: So geht ihr vor
Zuerst bei der Pflegekasse melden
Der Antrag wird bei der Pflegekasse eures Kindes gestellt. Diese ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. In vielen Fällen reicht zunächst ein Anruf oder eine kurze schriftliche Mitteilung. Danach bekommt ihr die notwendigen Unterlagen und erfahrt, wie es weitergeht.
Für den ersten Kontakt braucht ihr keinen bis ins Detail sortierten Aktenordner. Es geht zunächst darum, den Antrag auf den Weg zu bringen. Berichte und weitere Unterlagen könnt ihr anschließend noch zusammentragen.
Danach folgt die Begutachtung
Nach Eingang des Antrags wird eine Begutachtung organisiert. Bei gesetzlich versicherten Kindern übernimmt das in der Regel der Medizinische Dienst. Bei privat versicherten Kindern ist meist Medicproof zuständig.
Der Termin soll einen möglichst realistischen Eindruck vom Alltag eures Kindes vermitteln. Dabei geht es nicht nur darum, ob es eine bestimmte Tätigkeit grundsätzlich schafft. Auch der Weg dorthin zählt.
Kann euer Kind allein essen, wenn alles vorbereitet ist? Muss jemand währenddessen dabeibleiben? Reicht eine Erinnerung oder ist körperliche Unterstützung nötig? Solche Unterschiede sind für die Bewertung wichtig.
Ein paar Tage lang Notizen machen
Vor dem Termin lohnt es sich, den Alltag für einige Tage genauer zu beobachten. Ein einfaches Notizbuch oder eine Liste im Handy reicht vollkommen aus. Haltet fest, wobei ihr helft, wie häufig diese Hilfe gebraucht wird und welche Situationen besonders viel Zeit beanspruchen.
Denkt dabei auch an Dinge, die fast automatisch passieren. Ihr richtet morgens die Sitzposition, begleitet jeden Toilettengang oder erinnert mehrfach an einzelne Schritte. Vielleicht unterbrecht ihr nachts euren Schlaf, ohne das am nächsten Morgen noch besonders zu erwähnen.
Solche Routinen sind schnell vergessen, obwohl sie euren Tag wesentlich mitbestimmen. Vorhandene Arztberichte, Therapiepläne oder andere Unterlagen könnt ihr für den Termin bereitlegen. Sie können eure Schilderungen ergänzen. Das persönliche Gespräch ersetzen sie allerdings nicht.
Versucht nicht, beim Termin einen besonders problemlosen Tag zu zeigen. Viele Eltern haben gelernt, Schwierigkeiten schnell aufzufangen. Bei der Begutachtung darf trotzdem sichtbar werden, welche Unterstützung dahintersteckt.
Wenn die Einstufung nicht passend erscheint
Nach der Begutachtung schickt euch die Pflegekasse einen schriftlichen Bescheid. Schaut nicht nur auf den genannten Pflegegrad. Lest auch das Gutachten und prüft, ob die Beschreibung zu eurem Alltag passt.
Eine Situation könnte anders verstanden worden sein, als ihr sie erlebt. Vielleicht taucht die nächtliche Unterstützung kaum auf. Vielleicht klingt es im Gutachten so, als brauche euer Kind nur gelegentlich Hilfe, obwohl ihr es den ganzen Tag über unterstützt.
Seid ihr mit der Entscheidung nicht einverstanden, könnt ihr Widerspruch einlegen. Die dafür geltende Frist findet ihr im Bescheid. Es hilft, das Gutachten in Ruhe mit euren Notizen zu vergleichen. So könnt ihr nachvollziehbar benennen, welche Punkte aus eurer Sicht fehlen oder nicht passend eingeordnet wurden.
Dabei müsst ihr nicht alles allein lösen. Pflegestützpunkte, unabhängige Pflegeberatungen und Sozialverbände können euch begleiten. Ändert sich der Unterstützungsbedarf später, kann außerdem eine Höherstufung beantragt werden.
Ein Pflegegrad nimmt euch die tägliche Organisation nicht vollständig ab. Er kann aber Möglichkeiten eröffnen, zusätzliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wenn ihr Fragen zur Hilfsmittelversorgung oder zur Kostenklärung habt, sind wir gern für euch da. Meldet euch unter 04761 808040.
Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Kindern
Ab welchem Alter ist ein Pflegegrad möglich?
Ein Pflegegrad kann grundsätzlich schon bei sehr jungen Kindern festgestellt werden. Bei der Bewertung wird berücksichtigt, dass Babys und Kleinkinder auch ohne Beeinträchtigung viel Unterstützung brauchen. Entscheidend ist der zusätzliche Bedarf im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern.
Was passiert, wenn mein Kind später mehr Hilfe benötigt?
Wenn sich der Unterstützungsbedarf dauerhaft verändert, könnt ihr bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen. Danach wird geprüft, ob eine weitere Begutachtung notwendig ist.
Sind Pflegegrad und Hilfsmittelantrag dasselbe?
Nein. Einen Pflegegrad beantragt ihr bei der Pflegekasse. Medizinische Hilfsmittel werden in einem eigenen Verfahren meist bei der Krankenkasse beantragt. Beide Anträge können unabhängig voneinander laufen.




